AMEU-ECM im Besitz der Charta für die neue ERASMUS-Periode


Die Alma Mater Europaea - ECM ist im Besitz der Erasmus-Hochschulcharta auch in der neuen Erasmus-Periode zwischen 2014 und 2020. Die ERASMUS-Hochschulcharta wird von der Europäischen Kommission vergeben.

Studierende der AMEU - ECM können somit ihren Auslandsaufenthalt bei Institutionen verbringen, die einen Erasmus-Austauschvertrag mit der AMEU - ECM unterzeichnet haben. Zur Auswahl steht auch die Erasmus-Studierendenpraktika, die den Studierenden ermöglicht, praktische Erfahrungen im Ausland zu sammeln.

In diesem Zusammenhang soll erinnert werden, dass sich für den Auslandsaufenthalt alle Studierenden, die im mindestens zweiten Studienjahr eines Bachelorstudiengangs angemeldet sind, den Status eines Studenten/einer Studentin haben und ohne finanzielle Verpflichtungen gegenüber der Alma Mater sind, bewerben können. Die Bewerbungsfrist für das Erasmus-Austauschprogramm ist der 31. Oktober 2014.

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