Alma Mater Physiotherapie-Studium in Österreich
An der AQ Austria hat Alma Mater das Meldeverfahren im September 2024 erfolgreich für den Zeitraum bis 2030 abgeschlossen.
An der AQ Austria hat Alma Mater das Meldeverfahren im September 2024 erfolgreich für den Zeitraum bis 2030 abgeschlossen. Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung. Mit der Entscheidung über die Meldung der Studien ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studien und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studien und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates. Gemäß § 27 Abs. 7 HS-QSG sind ausländische Bildungseinrichtungen verpflichtet, auf ihrer Webseite sowie im Rahmen ihrer Marktkommunikation und ihres Außenauftritts in Österreich auf den oben genannten Umstand in schriftlicher und optisch hervorgehobener Form hinzuweisen. Im Falle des Widerrufs der Entscheidung über die Meldung durch das Board der AQ Austria darf der Studiengang in Österreich nicht mehr durchgeführt werden.
An der AQ Austria hat Alma Mater das Meldeverfahren im September 2024 erfolgreich für den Zeitraum bis 2030 abgeschlossen.
An der AQ Austria hat Alma Mater das Meldeverfahren im September 2024 erfolgreich für den Zeitraum bis 2030 abgeschlossen. Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung. Mit der Entscheidung über die Meldung der Studien ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studien und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studien und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates. Gemäß § 27 Abs. 7 HS-QSG sind ausländische Bildungseinrichtungen verpflichtet, auf ihrer Webseite sowie im Rahmen ihrer Marktkommunikation und ihres Außenauftritts in Österreich auf den oben genannten Umstand in schriftlicher und optisch hervorgehobener Form hinzuweisen. Im Falle des Widerrufs der Entscheidung über die Meldung durch das Board der AQ Austria darf der Studiengang in Österreich nicht mehr durchgeführt werden.