AQ Austria genehmigt die AMEU-Meldung


Im September 2024 hat AQ Austria das Studium im Mitteilungsverfahren genehmigt. Den Bescheid finden finden Sie hier. Mit der Entscheidung über die Meldung der Studien ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studien und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studien und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates. Gemäß § 27 Abs. 7 HS-QSG sind ausländische Bildungseinrichtungen verpflichtet, auf ihrer Webseite sowie im Rahmen ihrer Marktkommunikation und ihres Außenauftritts in Österreich auf den oben genannten Umstand in schriftlicher und optisch hervorgehobener Form hinzuweisen.